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AVIVA-BERLIN.de im Dezember 2024 - Beitrag vom 01.02.2002


Frau + Kind = Single? Streitfall Haushaltsfreibetrag
Elise Dodelin

Welche Auswirkungen hat das zweite Gesetz zur Familienförderung für Alleinstehende?




Mit dem zweiten Gesetz zur Familienförderung, das seit dem 01.01.2002 in Kraft ist, hat die Rot-Grüne Bundesregierung den Zorn der Alleinerziehenden auf sich gezogen.
Neben der Erhöhung des Kindergeldes, der Anhebung des Steuerfreibetrages Weitere Informationen
sowie das familienpolitische Grundsatzprogramm stehen auf den Seiten des VAMV -Bundesverbands zum Download im PDF-Format für Sie bereit:
http://www.vamv-bundesverband.de/

wird der Haushaltsfreibetrag stufenweise abgeschmolzen und ab 2005 aufgehoben.
In diesem Jahr beträgt er noch 2.340,00 Euro und in den Jahren 2003 und 2004 nur noch 1.188 Euro. In den "Genuss" der Übergangsregelung können nur die Alleinerzeihenden kommen, die bereits im Jahr 2001 einen Anspruch auf den Haushaltsfreibetrag hatten. Diejenigen, die sich erst im Jahr 2001 In "FINANZtest" 9/2002 finden Sie die komplette Fassung zur neuen Familienförderung und Berechnungen von Modellfällen oder im Netz als kostenpflichtigen Abruf (1 €) unter:
http://www.warentest.de/
Rubrik Steuern und Recht.
Familienförderung 2002

von ihren EhepartnerInnen trennten, gehen leer aus.Definitionen aus der schwer durchschauen Steuerwelt können Sie hier abfragen:
http://www.steuernetz.de/lexikon/e2.html

Der Haushaltsfreibetrag wurde allen ledigen, verwitweten und geschiedenen Steuerpflichtigen zum Grundfreibetrag gewährt, die nicht nach dem Splittingverfahren (Zusammenveranlagung) und nicht als Ehegatten getrennt veranlagt wurden. Ein Freibetrag wurde in Höhe von 5.616,00 DM eingeräumt, wenn die Alleinerziehenden einen Kinderfreibetrag oder Kindergeld erhielten und ein Kind in der Wohnung gemeldet war. Dieser Haushaltsfreibetrag wurde bisher in der Steuerklasse II eingearbeitet.



Diese Vergünstigung sollte einen Ausgleich für die verteuerte Haushaltsführung und die geringere steuerliche Leistungsfähigkeit bieten. Im Jahr 1998 stellte das Bundesverfassungsgericht die Verfassungswidrigkeit des Haushaltsfreibetrages fest, da er eine Ungleichbehandlung gegenüber verheirateten Eltern darstellt. Anstatt die Gruppe der Vergünstigten zu erweitern, wurde zu Lasten der Alleinerziehenden entschieden.

Mit Wegfall der Regelung des Haushaltsfreibetrages werden Alleinerziehende in die Steuerklasse eingestuft, genau wie Singles. Diese steuerliche Mehrbelastung wird in vielen Fällen die im gleichen Gesetz beschlossene Kindergelderhöhung verschlingen.

Der Bundesverband alleinerziehender Mütter und Väter organisiert gegen die Abschaffung des Freibetrages einen bundesweiten Protest unter dem Motto: "Ich bin kein Single ...!"
200.000 Postkarten "ich bin kein Single" wurden bereits ins Bundesfinanzministerium geschickt.
"Diese neue unrechtliche Regelung soll nicht protestlos akzeptiert werden" so der VAMV-Bundesverband.

Darüber hinaus haben eine Reihe von Alleinerziehenden Verfassungsbeschwerde eingereicht (darunter Bundeskanzler Schröders eigene Schwester!). Die Entscheidung wird noch lange auf sich warten lassen. Unterdessen müssen Alleinstehende Geduld bewahren und Geld zurücklegen, das sie nicht haben.



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Beitrag vom 01.02.2002

AVIVA-Redaktion